Hund & KatzeZusammenleben
Mit Hund und Katze ins Ausland: Papiere, Impfungen und Gesundheit auf Reisen
Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung und Wartezeiten: Was Sie für Reisen mit Hund und Katze in der EU und darüber hinaus brauchen – Stand September 2026.

Der Hund soll mit an den Gardasee, die Katze zieht für ein halbes Jahr mit nach Spanien, oder der Familienurlaub geht mit Vierbeiner nach Dänemark: Reisen mit Tier sind in Europa gut möglich, wenn die Papiere stimmen. Wer die Regeln erst kurz vor der Abfahrt nachliest, erlebt allerdings manchmal eine böse Überraschung, denn einige Fristen lassen sich nicht abkürzen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Einreiseregeln innerhalb der EU und für Reisen in Länder außerhalb der EU, über die Gesundheitsrisiken im Süden und über das Reisen selbst. Stand der Informationen: September 2026. Die Regeln ändern sich immer wieder, zuletzt im April 2026. Prüfen Sie deshalb vor jeder Reise die amtlichen Seiten der EU und des Bundeslandwirtschaftsministeriums sowie die Vorgaben Ihres Ziellandes.
Wir sind Ernährungsberater für Hunde und Katzen, keine Tierärzte und keine Behörde. Für rechtsverbindliche Auskünfte sind die Veterinärbehörden und die Botschaften der Reiseländer zuständig, für Impfungen und Vorbeugung Ihre Tierarztpraxis.
Reisen innerhalb der EU: die drei Grundvoraussetzungen
Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten bei privaten Reisen zwischen EU-Ländern laut EU und Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) diese Bedingungen:
- Kennzeichnung mit Mikrochip. Tätowierungen gelten nur, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurden und gut lesbar sind.
- EU-Heimtierausweis. Er wird von dazu ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzten ausgestellt, nur an Halter mit Wohnsitz in der EU, und enthält Chipnummer, Impfungen und Kontaktdaten.
- Gültige Tollwutimpfung, eingetragen im Ausweis.
Die Reihenfolge ist entscheidend
Die EU schreibt ausdrücklich vor: Damit die Tollwutimpfung gültig ist, muss das Tier vor der Impfung gechippt worden sein. Wird erst geimpft und dann gechippt, zählt die Impfung für Reisen nicht, und es muss neu geimpft werden – samt neuer Wartezeit.
Mindestalter und Wartezeit
- Bei der ersten Tollwutimpfung muss das Tier mindestens 12 Wochen alt sein.
- Nach dieser Erstimpfung gilt eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen, bevor die Reise beginnen darf.
- Wird die Auffrischung rechtzeitig vor Ablauf des Impfschutzes gegeben, entfällt die Wartezeit. Ist die Impfung abgelaufen, beginnt alles von vorn.
Ein Welpe kann also frühestens mit etwa 15 Wochen ins EU-Ausland. Einige EU-Länder lassen jüngere, noch nicht vollständig geimpfte Tiere unter bestimmten Bedingungen einreisen; Deutschland gehört laut EU-Seite nicht dazu. Wer einen Welpen aus dem Ausland holen möchte, sollte das also früh klären. Wann Welpen sonst geimpft werden, lesen Sie in unseren Beiträgen über das Impfen von Hunden und das Impfen von Katzen.
Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 22. April 2026 gilt für private Reisen mit Heimtieren die neue Delegierte Verordnung (EU) 2026/131. Das BMLEH nennt als Ziel strengere Kontrollen, bessere Rückverfolgbarkeit und den Kampf gegen den illegalen Tierhandel. Für Urlauber wichtig:
- Die Tiere müssen von ihrem Besitzer oder einer von ihm schriftlich ermächtigten Person begleitet werden.
- In einem Fahrzeug dürfen höchstens fünf Tiere mitgeführt werden. Ausnahmen gibt es für Tiere, die an Wettbewerben, Ausstellungen oder Trainings teilnehmen.
- Ab dem 1. Januar 2028 müssen neu ausgestellte Heimtierausweise laut BMLEH einem neuen Muster entsprechen. Bestehende Ausweise bleiben gültig, solange die Tollwutimpfung aktuell und vollständig eingetragen ist. Sie müssen Ihren Ausweis also nicht umtauschen.
Die Grundregeln – Chip, Ausweis, Tollwutimpfung, 21 Tage – sind geblieben.
Bandwurmbehandlung für einige Länder
Einige Länder sind frei vom Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) und wollen es bleiben. Wer mit dem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland oder Norwegen reist, muss ihn laut EU und BMLEH vorher gegen diesen Bandwurm behandeln lassen. Die Behandlung muss mindestens 24 und höchstens 120 Stunden vor der Einreise erfolgen und von einem Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen werden. Bei direkten Reisen zwischen diesen Ländern gelten Ausnahmen.
Planen Sie dafür einen Tierarzttermin in den Tagen vor der Einreise ein. Bei längeren Fahrten mit Zwischenstopps kann das bedeuten, dass der Termin unterwegs stattfinden muss. Mehr zum Fuchsbandwurm lesen Sie im Artikel Wurmkur bei Hund und Katze.
Reisen in Länder außerhalb der EU
Die Ausreise ist meist unkompliziert. Schwierig wird nach Auskunft des BMLEH oft die Rückkehr in die EU. Die EU unterscheidet dabei „gelistete“ und „nicht gelistete“ Drittländer; die Liste steht im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Ob für die Rückkehr ein Tollwut-Antikörpertest nötig ist, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen.
Wenn ein Test nötig ist, gilt nach Auskunft des Zolls:
- Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen werden.
- Sie muss mindestens drei Monate vor der Einreise in die EU entnommen worden sein.
Die gute Nachricht: Die dreimonatige Wartezeit entfällt laut EU, wenn der Test vor der Ausreise aus der EU erfolgreich gemacht und im Heimtierausweis eingetragen wurde. Wer etwa mit dem Hund in die Türkei oder nach Marokko möchte, lässt den Test deshalb am besten schon zu Hause machen, rechtzeitig vor der Abreise.
Außerdem gilt: Die Einreise aus Drittländern ist grundsätzlich nur über zugelassene Einreiseorte erlaubt, und das Tier braucht dann eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung und eine schriftliche Erklärung, dass es nicht verkauft werden soll. Bei der Einreise aus der Schweiz, Norwegen oder Island ist laut BMLEH kein kontrollierter Einreiseort nötig. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, drohen nach Auskunft des Zolls Quarantäne, Rücksendung oder im schlimmsten Fall die Tötung des Tieres auf Kosten des Halters. Nehmen Sie diese Regeln also ernst.
Das Zielland selbst kann zusätzliche Anforderungen stellen, etwa weitere Impfungen, Gesundheitszeugnisse oder Genehmigungen. Diese erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes.
Listenhunde: Einreiseverbote in manchen Ländern
Einige Länder schränken die Einreise bestimmter Hunderassen ein oder verbieten sie. Der ADAC nennt als Beispiel Dänemark, wo für 13 Rassen und deren Kreuzungen ein Einreiseverbot gilt. In anderen Ländern gibt es Maulkorb- oder Leinenpflichten oder besondere Genehmigungen, teils sogar unterschiedlich je nach Region. Wir verzichten hier bewusst auf Länderlisten, weil sie schnell veralten. Wenn Ihr Hund zu einer der sogenannten Listenrassen gehört oder ihnen ähnlich sieht, fragen Sie vorher bei der Botschaft des Reiselandes nach; auch Automobilclubs wie der ADAC stellen Länderübersichten bereit.
Reisekrankheiten: der Süden hat andere Parasiten
In Südeuropa kommen Krankheitserreger vor, die es in Deutschland nicht oder seltener gibt. ESCCAP Deutschland nennt vor allem diese:
| Krankheit | Überträger | Wo | Was vorab zu klären ist |
|---|---|---|---|
| Leishmaniose | Sand- oder Schmetterlingsmücken | Mittelmeerländer, Südosteuropa | Schutz vor Mückenstichen; eine Impfung ist möglich, braucht aber Vorlauf |
| Herzwurm (Dirofilaria immitis) | Stechmücken | Mittelmeerländer, Süd- und Osteuropa | vorbeugende Wurmbehandlung nach Zeitschema |
| Babesiose | Zecken | regional sehr unterschiedlich, auch in Deutschland | wirksamer Zeckenschutz vor der Abreise |
| Ehrlichiose | Braune Hundezecke | Südeuropa | wirksamer Zeckenschutz vor der Abreise |
Für Katzen sind die Risiken weniger gut untersucht, aber auch sie können sich zum Beispiel mit Herzwürmern anstecken; ESCCAP führt Katzen in Herzwurmgebieten in seiner Wurm-Empfehlung eigens auf. Katzen reagieren zudem auf manche Mückenschutzmittel für Hunde lebensgefährlich – mehr dazu gleich.
Was ESCCAP zur Vorbeugung empfiehlt
- Sandmücken sind laut ESCCAP mindestens von April bis November aktiv, vor allem in der Dämmerung und nachts. Hunde sollten nach Einbruch der Dämmerung drinnen bleiben, Fenster und Türen mit feinmaschigen Netzen gesichert sein. Mittel mit abschreckender Wirkung gegen Mücken müssen rechtzeitig vor der Ankunft angewendet werden – Halsbänder nach ESCCAP mindestens eine Woche vorher, Spot-on-Präparate mindestens 24 Stunden vorher.
- Herzwurm: Eine spezielle Wurmbehandlung muss spätestens 30 Tage nach der ersten Ansteckungsmöglichkeit beginnen, wird bei längeren Aufenthalten monatlich wiederholt und nach der Rückkehr nach 30 Tagen noch einmal gegeben.
- Zecken: Zeckenschutz schon vor der Abreise beginnen. Mehr dazu im Artikel Zecken bei Hund und Katze.
- Leishmaniose-Impfung: Vor der ersten Impfung ist ein Test nötig, und bis der Schutz aufgebaut ist, dauert es. Sprechen Sie das Thema deshalb mehrere Wochen vor der Reise an. Die Impfung ersetzt den Mückenschutz nicht.
Welche Mittel und welches Schema für Ihr Tier passen, entscheidet die Tierarztpraxis. Planen Sie den Termin vier bis sechs Wochen vor der Abreise ein, dann bleibt Zeit für Impfungen, Tests und die ersten Anwendungen. Einen guten Einstieg bietet der kostenlose Reisetest von ESCCAP, der nach Reiseziel die nötigen Maßnahmen zusammenstellt.
Achtung bei Katzen im Haushalt: Viele Mückenschutzmittel für Hunde enthalten Pyrethroide wie Permethrin, die für Katzen giftig sind. Fährt die Katze mit oder wartet sie zu Hause auf den frisch behandelten Hund, besprechen Sie das unbedingt in der Praxis. Mehr dazu unter Was ist giftig für Katzen?.
Unterwegs: Hitze, Auto und Flugzeug
Im Auto
- Nie allein im Auto lassen. Schon wenige Minuten in einem aufgeheizten Auto können tödlich sein; der ADAC warnt, dass 15 Minuten bei Temperaturen um 40 Grad für Hunde tödlich sind. Auch ein geöffnetes Fenster oder ein Parkplatz im Schatten schützen nicht zuverlässig, weil die Sonne wandert. Wie Sie einen Hitzschlag erkennen und was im Notfall zu tun ist, erklärt unser Artikel Hitzschlag beim Hund.
- Sichern. Hund und Katze gehören in eine Transportbox, hinter ein Trenngitter oder an einen geeigneten Sicherheitsgurt – zum Schutz des Tieres und der Mitfahrer. Katzen reisen am sichersten in einer stabilen Box.
- Pausen einplanen, laut ADAC mindestens alle zwei bis drei Stunden, mit Wasser und etwas Bewegung für den Hund. Fahren Sie im Sommer möglichst früh am Morgen oder abends.
- Füttern: Viele Tiere vertragen die Fahrt besser, wenn sie einige Stunden vorher nur eine kleine Mahlzeit bekommen haben. Nehmen Sie das gewohnte Futter mit – eine plötzliche Futterumstellung im Urlaub schlägt manchen Tieren auf den Magen.
Im Flugzeug
Flüge sind für Tiere belastend, besonders im Frachtraum. Fluggesellschaften haben eigene Regeln zu Gewicht, Boxmaßen und Rassen; manche schränken laut ADAC den Transport kurzköpfiger Rassen wie Möpse oder Französischer Bulldoggen ein, weil diese Tiere bei Stress und Hitze schlechter atmen können. Klären Sie die Bedingungen vor der Buchung und fragen Sie Ihre Tierarztpraxis, ob Ihr Tier gesundheitlich fit genug für einen Flug ist. Beruhigungsmittel sollten Sie niemals auf eigene Faust geben.
Eine kleine Reiseapotheke
Denken Sie an die Dinge, die Sie zu Hause selbstverständlich griffbereit haben: Zeckenzange, Verbandsmaterial, die Medikamente, die Ihr Tier regelmäßig bekommt, und die Telefonnummer einer Tierklinik am Urlaubsort. Was in eine gute Grundausstattung gehört, besprechen Sie am besten beim Reise-Check in der Praxis.
Wann Sie zum Tierarzt sollten
- Vor der Reise: vier bis sechs Wochen vorher für Tollwutimpfung (falls nötig), Heimtierausweis, Reiseprophylaxe und gegebenenfalls Antikörpertest; bei Reisen außerhalb der EU entsprechend früher, damit die Fristen eingehalten werden.
- Vor der Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland oder Norwegen: für die Bandwurmbehandlung im vorgeschriebenen Zeitfenster.
- Unterwegs sofort, wenn Ihr Hund nach einer Fahrt oder in großer Hitze stark hechelt, taumelt, erbricht oder zusammenbricht – das kann ein Hitzschlag sein.
- Nach der Rückkehr: Wenn Ihr Tier in den Wochen und Monaten nach einer Reise in den Süden Fieber, Mattigkeit, Gewichtsverlust, Hautveränderungen oder Husten zeigt, erwähnen Sie in der Praxis unbedingt, wo Sie waren. Manche Reisekrankheiten zeigen sich erst lange nach dem Urlaub.
Gut vorbereitet unterwegs
Mit Chip, Heimtierausweis und rechtzeitiger Tollwutimpfung ist ein Urlaub mit Hund oder Katze in der EU heute kein Hexenwerk. Knifflig werden Reisen außerhalb der EU und in Regionen mit Reisekrankheiten – beides verlangt einige Wochen Vorlauf. Wer früh plant, bei der Tierarztpraxis nach Prophylaxe fragt und die amtlichen Seiten kurz vor der Abfahrt noch einmal prüft, kann die gemeinsame Zeit entspannt genießen.
Quellen und weiterführende Informationen (11)
- Europäische Union, Ihr Europa: Reisen mit Haustieren und anderen Tieren (zuletzt überprüft 01.09.2026)
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Reisen mit Heimtieren – Hunde, Katzen und Frettchen
- BMLEH: EU-Heimtierausweis
- BMLEH: Drittländer – gelistet und nicht gelistet
- Zoll online: Regelungen für Heimtiere bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission (EUR-Lex)
- ESCCAP Deutschland: Reisen mit Haustier – was ist wichtig?
- ESCCAP Deutschland: Tipps zum Schutz vor Reisekrankheiten
- ESCCAP Deutschland: Reisetest für den Urlaub mit Hund
- ADAC: Reisen mit Hund und Katze – Einreisebestimmungen (13.05.2026)
- ADAC: Urlaub mit Hund – Tipps für unterwegs und das Reiseziel (29.06.2026)


